E-Mobilität nach der WEG-Reform

Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und wir möchten unsere Eigentümergemeinschaften und Miethausbetreuungen informieren, dass sich durch das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) ab 01.12.2020 einiges geändert hat.

  • Vereinfachte Umsetzung von privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass Installation einer Lademöglichkeit für E-Mobile gestattet wird
  • Zur Installation von Ladeinfrastruktur wird nicht länger die Zustimmung aller Eigentümer benötigt
  • Entstehende Kosten sollen von begünstigten Mietern und Eigentümern getragen werden.

Über die wichtigsten Gesetze und Fördermittel, sowie die grundsätzliche technische Ausstattung des Netzanschlusses, des Lade- und Energiemanagementes/Lastmanagement, sowie die Installationsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne.

Rufen Sie uns einfach an.