Besondere Beratung in allen Sachgebieten rund um die Immobilie soweit gesetzlich zulässig.

Als besondere Leistung können wir Ihnen die Beratung in allen Sachgebieten anbieten:

Der Immobilienverwalter ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Immobilienverwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Immobilienverwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Immobilienverwalter möglich.

In diesem Vertrag wird unterschieden zwischen den Grundleistungen des Immobilienverwalters, auf die sich die Grundvergütung bezieht, und den Besonderen Leistungen, die der Immobilienverwalter aufgrund des Vertrages oder aufgrund von Weisungen des Eigentümers erbringt. Die Besonderen Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen zeigt das breite Spektrum der täglichen Arbeit des Immobilienverwalters auf.

Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse:

  • Absprache der Vermarktung der Immobilie mit dem Eigentümer
  • Einziehung der Miete und ständige Kontrolle des Mieteingangs
  • Abrechnung mit dem Mieter
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Entgegennahme von Sicherheitsleistungen und bei Beendigung Durchführung der Kautionsabrechnung
  • Übergabe und Rücknahme der Mieträume
  • Abwicklung des gesamten mündlichen oder schriftlichen Verkehrs mit dem Mieter

Juristische Betreuung:

  • Beratung des Eigentümers über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
  • Beauftragung eines vom Eigentümer gewünschten Rechtsanwaltes
  • Eine besondere Leistung ist die Vertretung des Eigentümers in mündlichen Verhandlungen vor Gericht oder bei Behörden, soweit gesetzlich zulässig

Finanz- und Vermögensverwaltung:

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Datenerfassung und –pflege, Führung personen- und sachbezogener Konten, sowie Aufbewahrung der Unterlagen und Belege
  • Durchführung und Überwachung des gesamten Zahlungsverkehrs

Technische Verwaltung:

  • Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohnung/des Teileigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern
  • Abnahme von Werkleistunge und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen

Besondere Verwalterleistung:

  • Forderungsmanagement: Wenn die Miete nicht bezahlt wird
  • Vermarktung der Immobilie und Erstellung eines Mietvertrages
  • Prüfung der Finanzierung der Immobilie