VORZEITIGES ENDE DER MEHRWERTSTEUERSENKUNG AUF GAS UND FERNWÄRME ZUM JAHRESENDE

Die zeitlich befristete Verringerung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme von 19 auf sieben Prozent endet zum 31. Dezember 2023. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Regelung in das Wachstumschancengesetz aufzunehmen, das derzeit beraten wird. Die Energiepreisbremsen sollen hingegen über das Jahresende fortlaufen. …

Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Auszug aus dem Vdiv Die Immobilienverwalter Bayern vom 13.10.202